Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung während der Ausbildungszeit zu beziehen. Hier findet ihr Infos rund um BAföG, Aufstiegs-BaföG und den Bildungsgutschein.
1. Schüler-BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Mit dem Bafög bekommen Studenten und Schüler während ihrer Ausbildung eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland. Von diesen staatlichen Förderleistungen können die Schüler*innen profitieren, die während ihrer Ausbildung keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Ob BAföG gewährt werden kann, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Die Kriterien für den Bezug von BAFöG sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das eigene und elterliche Vermögen, das Alter des/ der Antragsteller*in und die Eignung für die gewünschte Ausbildung.
Umfangreichere Informationen zu Förderungsarten, Rückzahlung, Förderungssätzen und vieles mehr findet ihr hier.
Seit diesem Jahr kann der BAföG-Antrag auch ganz leicht digital eingereicht werden. Die Antragsformulare und Hinweise erhaltet ihr hier.
2. Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Menschen, die an einer Fachschule eine Voll- oder Teilzeitausbildung auf dem zweiten Bildungsweg absolvieren (z.B. die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in). Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Auch als Migrant*in sind Sie förderungsberechtigt. Voraussetzungen dafür sind ein ständiger Wohnsitz in Deutschland, ein Aufenthaltstitel (bzw. eine Daueraufenthaltserlaubnis) oder eine vorausgegangene 15-monatige Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Ausführlichere Informationen zum Aufstiegs-BAföG gibt es hier.
Der Antrag für die Förderung des Aufstiegs-BAföGs kann online ausgefüllt werden. Entscheidend ist das Bundesland, in dem dein ständiger Wohnsitz ist:
In Sachsen über die Sächsische Aufbaubank:
www.amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000488
In Sachsen-Anhalt über:
www.afbg-sachsen-anhalt.de/BAfoeGOnline/AFBG/FormblattAuswahl.aspx
3. Bildungsgutschein
Die Bildungsangebote der AWO Akademie Mitteldeutschland sind AZAV-zertifiziert (außer „Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in“). Dieses Qualitätssiegel im Weiterbildungsbereich ermöglicht es dir, über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren.
Mit dem Ausstellen des Bildungsgutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten und zahlt gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weiter. Einen Bildungsgutschein erhälst du, wenn Arbeitslosigkeit beendet, drohende Arbeitslosigkeit abgewendet oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Weitere Informationen rund um den Bildungsgutschein gibt es auf der Website der Agentur für Arbeit oder persönlich über deine/n Berufsberater*in der zuständigen Agentur für Arbeit.
4. Berufliche Rehabilitation
Kann man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben, bietet der Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Das Ziel dabei besteht in der Erhaltung der Leistungsfähigkeit und/oder Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Informationen, Hinweise zur Antragstellung und Ansprechpartner gibt es unter: www.deutsche-rentenversicherung.de und www.knappschaft.de
5. Bildungskredite
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt zinsgünstige Bildungskredite an Schüler*innen und Student*innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Dieser Bildungskredit kann zusätzlich zum BAFöG beantragt werden und ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller*innen und deren Eltern. Alle Interessierten mit einer Vollzeitausbildung können sich unter www.bva.bund.de über Förderbestimmungen und das Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsamt informieren.
Außerdem bieten die Internetseiten www.studis-online.de und
www.stipendienlotse.de umfassende Übersichten von Anbietern mit günstigen Konditionen für Studienkredite, Bildungsfonds, Studiendarlehen und Stipendien.