Start | 01.08.2023 - 31.07.2025 |
Dauer | 3 Jahre |
Kontakt | Andreas Buchwald |
Telefon | (0341) 355276-0 |
Voraussetzungen | Hauptschulabschluss |
Kosten | kein Schulgeld |
Zur Anmeldung |
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Pflegehilfe befähigt dazu, Kompetenzen zu erwerben, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen. Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen,
1. eigenständig die im Rahmen des individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege zu verrichten und die ausgeführten pflegerischen Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren,
2. im Rahmen der Assistenz von Pflegefachkräften, bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und bei der Durchführung der Behandlungspflege mitzuwirken.
Ausbildungsdauer
Ab August 2023 bieten wir die Ausbildung zum/ zur Krankenpflegehelfer/in berufsbegleitend an.
Die Ausbildung kann auch als Umschulung über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (AZAV Maßnahme) finanziert werden.
Die Ausbildungsdauer beträgt berufsbegleitend 3 Jahre. Eine Verkürzung bis zu 1,5Jahren ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- bei vorangegangener Ausbildungen oder Teilen der Ausbildung bspw. nach
- Pflegeberufegesetz (seit 2020) oder
- Alten-/Krankenpflegegesetz (auslaufend)
- bei Nachweis betreuender und pflegerischer Tätigkeit von
- 3 Jahre Berufstätigkeit* in den letzten 10 Jahren
- 2 Jahre Berufstätigkeit* in den letzten 10 Jahren + mind. 6-monatige einschlägige Weiterbildung zur Arbeitsförderung nach §81 SGB III
- 5 Jahre Berufstätigkeit* PLUS
Abschluss Betreuungskraft gemäß GKV-SV-RL nach §53c SGB XI
* in Vollzeit (40Std./ Woche) oder entsprechend länger
Die Verkürzung ist auf Antrag bei der regional zuständigen Schulaufsichtsbehörde, dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Nonnenstraße 17a, 04229 Leipzig, bis zum 15.05. des jeweiligen Jahres möglich.
Das Dokument zur Beantragung der Verkürzung können Sie HIER herunterladen.
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, der zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrages nicht älter als drei Monate sein darf
- ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden gemäß § 30
Ausbildungskosten
- kein Schulgeld
Bewerbung
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis des Schulabschlusses in beglaubigter Kopie
- Nachweis der beruflichen Tätigkeit
- Erweitertes Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
Ansprechpartner*in
Andreas Buchwald, Fachleitung Pflege
Tel.: (0341) 355 276 0
Fax: (0341) 355 276 29
E-Mail: awoakademie@awo-spi.de
Kategorien
- Ausbildung
- Umschulung
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Anmeldung zur Veranstaltung
Online-Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht verfügbar.