Start | 01.09.2023 - 31.08.2026 |
Dauer | 3 Jahre |
Kontakt | Andreas Buchwald |
Telefon | (0341) 355276-0 |
Voraussetzungen | Gesundheitliche Eignung u.a. |
Kosten | |
Zur Anmeldung |
Die Ausbildung erfolgt in Teilzeitform.
Ausbildungsziel:
„Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut oder dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen…“(PflBG, § 5)
Die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau ist ein bundesrechtlich geregelter Beruf. Es gelten das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PfAPrV) in der jeweils gültigen Fassung sowie landesrechtliche Regelungen.
Dauer und Struktur der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie der praktischen Ausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb. Der Ausbildungsbetrieb schließt einen Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden ab. Dieser ist der Schule vorzulegen.
Praktische Ausbildung mit verschiedenen
Pflichteinsätzen u.a.:
– Stationäre Akutpflege
– Stationäre Langzeitpflege
– Ambulante Pflege
– Pädiatrie
– Psychiatrische Versorgung
– Rehabilitation
Inhalte der Ausbildung u.a.:
– zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen.
– Gesundheit fördern und präventiv handeln.
– Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken.
– In Akutsituationen sicher handeln.
– Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten.
– Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern.
Zugangsvoraussetzungen:
1. Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertig anerkannter Abschluss.
2. Hauptschulabschluss oder ein anderer gleich- wertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
– einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer.
– einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mind. einjähriger Dauer.
2. Nachweis der gesundheitlichen Eignung
3. Aktueller Lebenslauf
4. Nachweis über ausreichend Sprachkenntnisse Deutsch (B2 Abschluss)
5. Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb
Bewerbung
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis des Schulabschlusses in beglaubigter Kopie
Ansprechpartner*in
Andreas Buchwald, Fachleitung Pflege
Tel.: (0341) 355 276 0
Fax: (0341) 355 276 29
E-Mail: awoakademie@awo-spi.de
Kategorien
Anmeldung zur Veranstaltung
Online-Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht verfügbar.