Start | 10.05.2024 - 23.08.2024 |
Dauer | 60 UE (+Praxis) |
Kontakt | Frau Schlobach |
Telefon | 0341 35527613 |
Voraussetzungen | erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium im Bereich Pflege/Medizin, Erziehung/Pädagogik, Psychologie/Theologie und mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis NEU: Jetzt auch für ERGOTHERAPEUT*INNEN |
Kosten | 1.450,00 € |
Zur Anmeldung |
GVP: Qualifizierung zum*r Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Zielstellung
Die Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase können durch zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und durch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Einrichtungen angeboten werden.
Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen hierfür eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung sowie mit Fragen zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich.
Ziel der gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Sinne des § 132g SGB V ist es, selbstbestimmte Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen am Lebensende sicherzustellen, die den geäußerten Vorstellungen der Betroffenen entsprechen.
Die Fortbildung dient der Qualifizierung von fachlich und persönlich geeignetem Personal, das befähigt werden soll, im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Organisations- und Durchführungsverantwortung für den Beratungsprozess zu übernehmen.
Zugangsvoraussetzungen
Sie können an der Weiterbildung teilnehmen, wenn Sie über eine Grundqualifikation als
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Kinderkrankenpfleger*in, Ergotherapeut*in,
- Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in, Staatlich anerkannte*r Heilpädagoge*in, Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
- eine andere vergleichbare Berufsausbildung oder
- über einen einschlägigen Studienabschluss im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, der Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften (insbesondere als Pädagoge*in, Heilpädagoge*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagoge*in, Psychologe*in, Theologe*in) bzw. als Arzt*Ärztin verfügen
und
eine dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre nachweisen, die mindestens dem Umfang einer halben Stelle entspricht
und
Ihre Tätigkeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, einem ambulanten Hospizdienst / ambulanten Kinderhospizdienst (hauptamtliche Koordinatorenkraft), einem stationären Hospiz bzw. Kinderhospiz, einem SAPV-Team, einer Palliativstation oder in einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche erfolgte.
Folgende Unterlagen sind beim Bildungsträger einzureichen:
- Kopie des Zeugnisses über den Berufsabschluss bzw. der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- kurzer tabellarischer Lebenslauf zum Nachweis der einschlägigen dreijährigen Berufserfahrung
Umfang der Fortbildung
Der Lehrgang gliedert sich in zwei Teile:
Er umfasst im ersten Teil die Theoriephase mit mind. 48 Unterrichtseinheiten (UE) theoretischem Unterricht mit Diskussionen, Rollenspielen und Kleingruppenarbeit und 12 UE zum Training der Beratungsprozesse.
Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch die Dozent*innen der AWO Akademie Mitteldeutschland in Form eines organisierten Austausches der Weiterbildungsteilnehmer*innen begleitet.
Unterrichtsinhalte der Fortbildung
Inhalte des theoretischen Unterrichts:
- Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
- Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen
Sachverhalten - ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation in Beratungsgesprächen zur
gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - Dokumentation und Vernetzung
Bestandteile des Trainings der Beratungsprozesse
- zwei Beratungsprozesse mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen der angehenden Berater*innen mit anschließender Reflexion
- selbstständige Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die angehenden Berater*innen.
Abschluss der Fortbildung
Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung wird mit der Teilnahmebestätigung die Berechtigung erworben, gegenüber der Krankenkasse Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V in den in § 1 Abs. 2 genannten Einrichtungen zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen.
Nach erfolgreichem Abschluss und dem Nachweis des zweiten Teils wird ein Zertifikat ausgestellt, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist.
Wenn dieses Zertifikat nicht vorgelegt wird, gilt die Weiterbildung als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden.
Terminplanung
Die Fortbildung findet an folgenden Unterichtstagen jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr statt (8 UE):
10.05.2024
15.05.2024
31.05.2024
14.06.2024
sächsische Sommerferien
07.08.2024
16.08.2024
23.08.2024
Zusätzlich werden individuelle Termine zur Begleitung der Beratungsprozesse des Teils I der Weiterbildung vereinbart.
Unterrichtsort ist die AWO Akademie Mitteldeutschland (Ludwig-Hupfeld-Straße 16, 04178 Leipzig).
Lehrgangskosten
Die Lehrgangskosten betragen 1.450,00 € / TN.
Anmeldung
Melden Sie sich bitte bis spätestens 30.04.2024 an die AWO Akademie Mitteldeutschland an, spätere Anmeldungen sind auf Anfrage möglich. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das online Formular.
Absage von Veranstaltungen
Bei zu geringer Teilnehmendenzahl oder höherer Gewalt behält sich die AWO Akademie vor, die Fortbildung abzusagen. Daraus eventuell entstehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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